Wir bitten Sie, diese Nutzungsbedingungen sowie unsere Datenschutzrichtlinie vollständig und sorgfältig zu lesen, bevor Sie die im PDX-Connect buchbaren Schnittstellen nutzen.
Diese Nutzungsbedingungen legen die rechtsverbindlichen Bedingungen fest, die den Zugang zu und die Nutzung von PDX-Connect buchbaren Schnittstellen regeln. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte unter support@pdx-connect.com .
Bei PDX-Connect handelt es sich um eine Marke der TECOYO UG.
Zweck dieser Nutzungsbedingungen ist es, die allgemeinen Bedingungen festzulegen, unter denen Sie Zugang zu den auf PDX-Connect gebuchten Schnittstellen erhalten und diese nutzen können. Diese Nutzungsbedingungen stellen auch einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen TECOYO UG und Ihnen dar. Diese Nutzungsbedingungen sind die vollständige und ausschließliche Erklärung der Bedingungen zwischen Ihnen und TECOYO UG in Bezug auf diesen Gegenstand. Keine anderen Bedingungen werden Teil dieser Vereinbarung, es sei denn, sie werden ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen erwähnt oder schriftlich zwischen uns vereinbart. Sie können diese Nutzungsbedingungen nicht akzeptieren, wenn Sie nach dem in Ihrem Land geltenden Recht nicht volljährig sind, um einen verbindlichen Vertrag mit TECOYO UG abzuschließen.
Mit der Annahme dieser Nutzungsbedingungen akzeptieren Sie die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel zum Abschluss von Verträgen oder zur Bestellung von Dienstleistungen, die von PDX-Connect angeboten werden, sowie zur Übermittlung von Mitteilungen und Transaktionsaufzeichnungen in Bezug auf den Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, im Einklang mit dem geltenden Recht auf alle Rechte und Pflichten zu verzichten, die Ihnen aufgrund anderer Gesetze oder Vorschriften zustehen, die eine manuelle (nicht elektronische) Unterschrift oder die Übermittlung oder Aufbewahrung nicht elektronischer Unterlagen vorschreiben. Sie können eine Kopie dieser Nutzungsbedingungen aufbewahren, indem Sie eine Computerkopie erstellen, sie ausdrucken oder auf jede andere Art und Weise, die Sie in Betracht ziehen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Festlegung der gegenseitigen Verpflichtungen für die Nutzung von der auf PDX-Connect angebotenen Schnittstellen. TECOYO UG kann seine Produkte regelmäßig verbessern und muss zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit auch technische Merkmale ändern. Dementsprechend erkennen Sie an und stimmen zu, dass sich die Funktionalität von der auf PDX-Connect buchbaren Schnittstellen von Zeit zu Zeit ändern kann. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der jeweiligen Schnittstellen und Beschreibungen der Funktionen sind auf der Webseite verfügbar.
a) Die Datenschutzrichtlinie von PDX-Connect ist Teil dieser Nutzungsbedingungen und enthält vertragliche Bestimmungen zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der von Ihnen und anderen Benutzern der PDX-Connect angebotenen Schnittstellen zur Verarbeitung übermittelten Daten.
b) PDX-Connect hat die erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass solche Daten versehentlich oder unrechtmäßig zerstört werden, verloren gehen oder verloren gehen und dass solche Daten in die Hände Unbefugter gelangen, missbraucht oder in einer Weise behandelt werden, die den Datenschutzrichtlinien von PDX-Connect zuwiderläuft.
c) PDX-Connect ist zur Geheimhaltung der von Ihnen erhaltenen Informationen verpflichtet und wird diese Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, wir werden von einem Gericht oder einer Aufsichtsbehörde dazu aufgefordert, und auch dann nur in dem erforderlichen Umfang.
a) Der Anbieter gewährt dem Lizenznehmer während der Vertragslaufzeit von 12 Monaten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages, das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht des Zugangs und der Nutzung der auf PDX-Connect zubuchbaren Schnittstellen. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen ist es dem Lizenznehmer erlaubt, autorisierten Nutzern den Zugriff und die Nutzung der Schnittstellen mittels eines sicheren Netzwerkes auf der Plattform des Anbieters zu ermöglichen. Der Zugang wird ohne Begrenzung der gleichzeitigen Zugriffe gewährt.
b) Der Anbieter gewährleistet Zugang zur Nutzung der auf PDX-Connect zubuchbaren Schnittstellen für den Lizenznehmer und seine autorisierten Nutzer während der Vertragslaufzeit und gebrauchsfertige Einrichtung der Schnittstellen. Dabei kann pro Schnittstelle eine Einrichtungsgebühr von einmalig € 800,- anfallen. Die Preise für die Nutzung der Schnittstellen basieren auf der Preisgestaltung zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die auf dem Portal, PDX-Connect, erworben haben. Die Zahlung muss für die fortgesetzte Erbringung der gebuchten Schnittstelle auf PDX-Connect in voller Höhe erfolgen. Sie erklären sich damit einverstanden, die geltenden Gebühren und alle anwendbaren Steuern oder Abgaben zu zahlen, die in Bezug auf die von Ihnen erworbene/n Schnittstelle/n anfallen können. Bei Ihrer Zahlung können Fremdwährungsgebühren oder Preisunterschiede aufgrund des Standorts (z. B. Wechselkurse) anfallen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle zusätzlichen Kosten zu tragen, die sich daraus ergeben. Gebuchte Schnittstellen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
c) Der Anbieter gewährleistet die gebuchte Schnittstelle für den Lizenznehmer und seine autorisierten Nutzer jederzeit auf einer 24h-Basis zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen sind routinemäßige Wartungen oder kurzzeitige Unterbrechung oder Ausfälle. In diesen Fällen wird die Funktionsweise so schnell wie möglich wieder hergestellt. Der Anbieter stellt sicher, dass die Schnittstelle dem Kunden über den Vertragszeitraum zur Verfügung steht, haftet aber nicht für Änderungen oder Betriebsausfälle seitens Pipedrive oder SevDesk. Funktioniert die gebuchte Schnittstelle aufgrund von Änderungen seitens Pipedrive oder SevDesk nicht mehr, hat der Anbieter, sofern technisch möglich, bis zu einem Monat Zeit die Schnittstelle auf die technischen Änderungen anzupassen.
d) Der Anbieter gewährleistet, dass der oder die relevanten Server genügend Leistungsfähigkeit und Bandbreite besitzen, um die Nutzung durch den Lizenznehmer auf einem angemessenen Standard, dem ähnliche Anwendungen im World Wide Web entsprechen, sicherzustellen.
a) Gebuchte Schnittstellen beinhalten eine einmalige 14 Tage lange Testphase. Nach Ablauf des 14 Tage-Testzeitraums kommt der Vertrag automatisch, sofern nicht vorab gekündigt, für 12 Monate zustande. Die Rechnung wird jeweils 14 Tage vor Ablauf des aktuellen Zahlungszeitraumes ausgestellt. Das Nutzungsrecht der auf PDX-Connect buchbaren Schnittstellen kann jederzeit gekündigt werden. Der Lizenznehmer bleibt bis zum Ende des jeweiligen Zahlungszeitraumes aktiv. Der nächste Zahlungszeitraum startet automatisch, solange keine Kündigung bis jeweils einen Monat vor Beginn des folgenden Zahlungszeitraumes eingegangen ist. Das gleiche gilt für Kündigungen in späteren Jahren.
Jeder Vertragspartner kann die gebuchten Schnittstellen jederzeit wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung oder wiederholter Vertragsverletzungen des Vertragspartners kündigen, nachdem er schriftlich die Art der Vertragsverletzung bezeichnet hat und der Vertragspartner diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung beseitigt hat. Nach Vertragsbeendigung durch den Lizenznehmer wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung oder wiederholter Vertragsverletzungen durch den Anbieter, wird der Anbieter dem Lizenznehmer die anteilige Lizenzgebühr für den verbleibenden Lizenzzeitraum rückerstatten.
1. Rechte am geistigen Eigentum
Der Lizenznehmer erkennt an, dass das geistige Eigentum an den jeweiligen PDX-Connect angebotenen Schnittstellen beim Anbieter liegt oder von diesem ordnungsgemäß lizenziert wurde. Durch den Lizenzvertrag werden keine Rechte an den Lizenznehmer übertragen außer dem Recht des Zugangs und der Nutzung der PDX-Connect Schnittstellen nach den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages.
Der Anbieter erkennt die Datenbankrechte des Lizenznehmers an, die durch lokales Hosting, Text- oder Datamining des lizenzierten Materials entstehen können.
2. Haftungsfreistellung für Anbieter
Obwohl der Anbieter keine Anhaltspunkte dafür hat, dass sich Ungenauigkeiten oder fehlerhafte Informationen in den jeweiligen PDX-Connect buchbaren Schnittstellen befinden, gibt der Anbieter keinerlei Erklärungen oder Garantien (weder ausdrücklich noch konkludent) hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Informationen ab, wie sie in der PDX-Connect Schnittstellen enthalten sind. Dasselbe gilt für die Eignung dieser Informationen oder Teile daraus für beliebige Zwecke. Der Anbieter ist daher nicht verantwortlich für Schäden, die in diesem Zusammenhang dem Lizenznehmer oder seinen autorisierten Nutzern entstehen. Der Anbieter ist in keinem Fall haftbar für Verluste, die auf Umständen beruhen, auf die der Anbieter keinen direkten Einfluss hat. Hierunter fallen insbesondere Verluste, die auf Ausfällen in der Elektronik oder der Hardware oder der Nachrichtenwege, auf Problemen bei Telefon- oder Internetverbindungen, auf nicht autorisiertem Zugriff, auf Diebstahl oder Bedienungsstörungen beruhen. Diese Aufzählung der Umstände, auf die der Anbieter keinen direkten Einfluss hat, ist nicht abschließend.
3. Haftungsfreistellung für Lizenznehmer
Diese Lizenzvereinbarung begründet keine Haftung des Lizenznehmers für Verhaltensweisen der autorisierten Nutzer, die dieser Lizenzvereinbarung widersprechen. Dies gilt nur, sofern der Lizenznehmer die lizenzvertragswidrigen Handlungen nicht verursacht, bewusst unterstützt oder nach Kenntnisnahme geduldet hat.
Autorisierte Nutzer sind sämtliche Angehörige aller Abteilungen des Lizenznehmers, einschließlich temporärer sowie Gastbesucher während der Dauer ihrer Zugehörigkeit, Angestellte und Mitarbeiter sowie eingeschriebene Nutzer, denen der Zugang zu der oder den gebuchten PDX-Connect Schnittstelle/n über das Netzwerk des Lizenznehmers gestattet ist. Die Nutzung kann sowohl vor Ort sowie auch von außen (Remote Access) über eine sichere Authentifizierung erfolgen. Weitere Personen, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, denen es jedoch gestattet ist, das Netzwerk des Lizenznehmers innerhalb der Räumlichkeiten des Lizenznehmers zu nutzen, sind ebenfalls autorisierte Nutzer, solange sie sich innerhalb der Räumlichkeiten des Lizenznehmers befinden (die "Walk-in User").
Dieser Lizenzvereinbarung liegt deutsches Recht zu Grunde, die Regelungen dieser Lizenzvereinbarung werden im Sinne des Rechts der Bundesrepublik Deutschland interpretiert und ausgelegt. Diese Lizenzvereinbarung wird im Sinne des in Deutschland anwendbaren Rechts und im Sinne deutschen Urheberrechts als ausreichende Festlegung der Rechte des Anbieters, des Lizenznehmers sowie der autorisierten Nutzer angesehen. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung ergeben oder diese Lizenzvereinbarung betreffen, liegt in Braunschweig in Deutschland. Die Vertragsparteien erklären sich damit einverstanden, alle Anstrengungen zu unternehmen, um Streitigkeiten auf einem außergerichtlichen Wege, d.h. zwischen dem Geschäftsführer des Anbieters und dem aktuellen Geschäftsführer des Lizenznehmers, zu lösen.
Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.
Außer wenn ausdrücklich im Lizenzvertrag gestattet kann weder der Anbieter noch der Lizenznehmer seine Rechte und Pflichten aus dem Lizenzvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners insgesamt oder teilweise abtreten. Alle Versuche einer Vertragspartei, Rechte oder Pflichten aus dem Lizenzvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners abzutreten, sind nichtig. Liegt die vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners vor, die nicht in unangemessener Art und Weise zurückgehalten oder verzögert werden darf, muss der Zedent sicherstellen und versichern, dass der Zessionar alle Rechte und Pflichten des Zedenten übernimmt und sich allen Pflichten dieses Lizenzvertrages unterwirft. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.